Die Bundesregierung hat in der Drucksache 18/5561 eine Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Matthias Gastel, Oliver Krischer und weiteren Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegeben.
Die Bundesregierung hat bestätigt, dass Deutschland 75 Prozent unter dem Durchschnitt der Bußgelder anderer Länder liegt, wenn man die Bußgelder für das "Zuparken" von Behindertenparkplätzen, Geh- und Radwegen sowie das "Parken in der zweiten Reihe" in Deutschland mit denen in mehreren EU-Ländern vergleicht.
Die Bundesregierung hat auch bestätigt, dass das vergleichsweise niedrige Bußgeld von 20 Euro für Falschparken gepaart mit einer niedrigen Kontrolldichte immer weniger einen verhaltenswirksamen Effekt oder eine abschreckende Wirkung hat.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Überwachung und Ahndung der in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegten Verkehrsregeln und die dabei im Einzelfall zu treffenden Maßnahmen eine eigene Angelegenheit der Länder ist und dass der Bund weder über Eingriffs- noch Weisungsrechte hat.
Die Bundesregierung hat auch bestätigt, dass die Bemessung der Regelbußgeldsätze des Bußgeldkatalogs (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung – BKatV) eine Abstufung der Geldbußen für die verschiedenen im Straßenverkehr auftretenden Verstöße berücksichtigt, die Vorwurf und das Gefahrenpotenzial, das die jeweilige Tat hervorruft.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Zuwiderhandlungen im Bußgeldkatalog (BKat) auf ihre unterschiedlich gewichteten Zuwiderhandlungen und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden sollen.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Überwachung und Ahndung der in der StVO festgelegten Verkehrsregeln und die dabei im Einzelfall zu treffenden Maßnahmen eine eigene Angelegenheit der Länder ist und dass der Bund weder über Eingriffs- noch Weisungsrechte hat.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Zuwiderhandlungen im Bußgeldkatalog (BKat) auf ihre unterschiedlich gewichteten Zuwiderhandlungen und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden sollen.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Zuwiderhandlungen im Bußgeldkatalog (BKat) auf ihre unterschiedlich gewichteten Zuwiderhandlungen und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden sollen.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Zuwiderhandlungen im Bußgeldkatalog (BKat) auf ihre unterschiedlich gewichteten Zuwiderhandlungen und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden sollen.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Zuwiderhandlungen im Bußgeldkatalog (BKat) auf ihre unterschiedlich gewichteten Zuwiderhandlungen und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden sollen.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Zuwiderhandlungen im Bußgeldkatalog (BKat) auf ihre unterschiedlich gewichteten Zuwiderhandlungen und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden sollen.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Zuwiderhandlungen im Bußgeldkatalog (BKat) auf ihre unterschiedlich gewichteten Zuwiderhandlungen und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden sollen.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Zuwiderhandlungen im Bußgeldkatalog (BKat) auf ihre unterschiedlich gewichteten Zuwiderhandlungen und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden sollen.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Zuwiderhandlungen im Bußgeldkatalog (BKat) auf ihre unterschiedlich gewichteten Zuwiderhandlungen und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden sollen.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Zuwiderhandlungen im Bußgeldkatalog (BKat) auf ihre unterschiedlich gewichteten Zuwiderhandlungen und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden sollen.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Zuwiderhandlungen im Bußgeldkatalog (BKat) auf ihre unterschiedlich gewichteten Zuwiderhandlungen und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden sollen.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Zuwiderhandlungen im Bußgeldkatalog (BKat) auf ihre unterschiedlich gewichteten Zuwiderhandlungen und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden sollen.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Zuwiderhandlungen im Bußgeldkatalog (BKat) auf ihre unterschiedlich gewichteten Zuwiderhandlungen und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden sollen.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Zuwiderhandlungen im Bußgeldkatalog (BKat) auf ihre unterschiedlich gewichteten Zuwiderhandlungen und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden sollen.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Zuwiderhandlungen im Bußgeldkatalog (BKat) auf ihre unterschiedlich gewichteten Zuwiderhandlungen und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden sollen.
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Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Zuwiderhandlungen im Bußgeldkatalog (BKat) auf ihre unterschiedlich gewichteten Zuwiderhandlungen und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden sollen.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Zuwiderhandlungen im Bußgeldkatalog (BKat) auf ihre unterschiedlich gewichteten Zuwiderhandlungen und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden sollen.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Zuwiderhandlungen im Bußgeldkatalog (BKat) auf ihre unterschiedlich gewichteten Zuwiderhandlungen und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden sollen.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Zuwiderhandlungen im Bußgeldkatalog (BKat) auf ihre unterschiedlich gewichteten Zuwiderhandlungen und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden sollen.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Zuwiderhandlungen im Bußgeldkatalog (BKat) auf ihre unterschiedlich gewichteten Zuwiderhandlungen und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden sollen.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Zuwiderhandlungen im Bußgeldkatalog (BKat) auf ihre unterschiedlich gewichteten Zuwiderhandlungen und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden sollen.
Die Bundesregierung hat außerdem bestätigt, dass die Zuwiderhandlungen im Bußgeldkatalog (BKat) auf ihre unterschiedlich gewichteten Zuwiderhandlungen und ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden sollen.
Die Bundesregierung