Gesetz Zur Stärkung Der Wissenschaftsautonom Ie.pdf

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👤 Author: Diamantis, Claudia
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Summary

Der Gesetzentwurf der Fraktion PIRATEN zielt auf die Stärkung der Wissenschaftsautonomie ab. Durch die Einführung des Hochschulfreiheitsgesetzes wurden die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen zu Körperschaften öffentlichen Rechts. Im Zuge der Umsetzung des Hochschulgesetzes wurden an den NRW-Hochschulen Hochschulräte installiert, die mit weitreichenden Handlungs- und Entscheidungskompetenzen ausgestattet wurden. Diese Gremien sind zwingend mit hochschulexternen Mitgliedern zu besetzen. Die Befugnisse und gesetzlichen Aufgaben der Hochschulräte sind fundamentaler Bestandteil des Umbaus der Hochschulen zu Unternehmen. Dies führt dazu, dass die Hochschulleitungen von externen Mitgliedern gewählt werden und die eigentlichen Mitglieder der Hochschule nicht mehr mitbestimmen und die innere Demokratie der Hochschulen in Bezug auf die Leitungsebene de facto abgeschafft worden ist.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Stärkung der akademischen Selbstverwaltung und die Gewährleistung der verfassungsrechtlichen Aufsichtspflicht des Landes. Ferner wird die Berichtspflicht der Hochschulen über die Verwendung der öffentlich finanzierten Mittel wieder an das Land Nordrhein-Westfalen übertragen. Die Einhaltung des Artikels 16 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen wird dadurch wieder hergestellt.

Der Gesetzentwurf zielt auf die Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes, die ihrerseits bereits befristet sind. Der Gesetzentwurf wird auf Seiten der Hochschulen keine Kosten verursachen. Die Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung. Es werden keine Auswirkungen auf die Selbstverwaltung und Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände oder auf die finanziellen Auswirkungen auf die Unternehmen und die privaten Haushalte erwartet.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Hochschulen wieder die Rechte der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze haben. Die Hochschulen nehmen die ihnen obliegenden Aufgaben als Selbstverwaltungsangelegenheiten wahr. Soweit dieses Gesetz nichts anderes zulässt, erledigen sie ihre Aufgaben in Forschung, Entwicklung und Kunst, Lehre und Studium in öffentlich-rechtlicher Weise. Die Hochschulen erlassen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Ordnungen sowie nach Maßgabe dieses Gesetzes und ausschließlich zur Regelung der dort bestimmten Fälle ihre Grundordnung.

Description

Durch die Einführung des Hochschulfreiheitsgesetzes wurden aus den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen Körperschaften öffentlichen Rechtes. Im Zuge der Umsetzung des Hochschulgesetzes wurden an den NRW-Hochschulen Hochschulräte installiert, die mit weitreichenden Handlungs- und Entscheidungskompetenzen ausgestattet wurden. Diese Gremien sind zwingend mit hochschulexternen Mitgliedern besetzt.

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  • File Format: PDF
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  • Author: Diamantis, Claudia
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