Silvesterfeuerwerk: Vorsicht Beim Umgang Mit Feuerwerkskörpern.pdf

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Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern. Jedes Jahr in der Nacht vom 31. Dezember auf den 01. Januar feiern Menschen weltweit den Jahreswechsel. Viele freuen sich in der Silvesternacht über das alljährliche Feuerwerk und geben dafür manchmal sehr viel Geld aus. Dabei kommt es regelmäßig zu Verbrennungen und Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet, beziehungsweise illegale oder selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden. Dass man sich so auch strafbar machen kann, ist kaum bekannt.

Der Einsatz von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt. Nur Erwachsene (ab 18 Jahre) dürfen zum Jahreswechsel Silvesterfeuerwerk nutzen (Feuerwerk der Kategorie F 2). Kleinstfeuerwerk (Feuerwerk der Kategorie F1), z. B. Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, das für den Gebrauch im Haus bestimmt ist, darf schon von Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden und dies das ganze Jahr über. Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 dagegen darf nur mit besonderer behördlicher Erlaubnis verkauft, besessen und abgebrannt werden.

Silvesterfeuerwerk sollte man nur in regulären Geschäften kaufen, z. B. Supermärkten. Dort kann man sicher sein, in Deutschland zugelassenes und damit sicheres Feuerwerk zu erhalten. Illegales, d. h. in Deutschland verbotenes, Feuerwerk wird oft von "fliegenden" Händlern (ohne Ladenlokal), z. B. auf Festen oder Veranstaltungen, verkauft. Feuerwerkskörper im Internet nur über seriöse, geprüfte Online-Shops kaufen.

Die wichtigsten Merkmale sind das CE-Zeichen und ein Zulassungszeichen (Registriernummer). Neben dem CE-Zeichen muss eine vierstellige Ziffer stehen, z. B. 0598. Ein Beispiel für ein Zulassungszeichen wäre 0589 – F2 – 1234. In der Mitte des Zulassungszeichens steht F2. Dies ist das Zeichen für die Feuerwerkskategorie 2.

Nicht geprüftes und somit nicht zugelassenes Feuerwerk ist in Deutschland verboten. Besitz, Weitergabe und Abbrennen sind gemäß Sprengstoffgesetz strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro. Darüber hinaus ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten. Sie stellt einen Verstoß gegen das Sprengstoff- und Zollrecht dar.

Wer Silvesterfeuerwerk selber herstellt, bringt sich in große Gefahr. Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein. Jährlich sterben Menschen bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe.

Silvesterfeuerwerkskörper dürfen in Deutschland nur zum Jahreswechsel, vom 31. Dezember bis zum 01. Januar, gezündet werden. In manchen Gemeinden ist das Abbrennen der Böller nur zwischen 18.00 Uhr abends und 06.00 Uhr morgens erlaubt. In einigen Innenstädten oder fest gelegten Bereichen ist das Zünden von Feuerwerkskörpern, z. B. wegen hoher Brandgefahr aufgrund von Reet- oder Fachwerkhäusern, untersagt. In unmittelbarer Nähe von z. B. Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sind Feuerwerke generell verboten.

Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten. Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen. Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen. Immer einen Schutzabstand von acht Metern zu Personen und Gebäuden einhalten.

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Polizeiliche Kriminalprävention warnt vor Gefahren beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk. Nur Erwachsene dürfen es nutzen, illegale oder selbstgebaute Böller sind verboten.

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