Am 22. September 2008 fand im Paul-Löbe-Haus in Berlin eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages statt, die sich mit zwei Gesetzentwürfen befasste:
1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Kommunales Ausländerwahlrecht) von Josef Philip Winkler, Volker Beck und anderen Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der das kommunale Ausländerwahlrecht im Grundgesetz verankern möchte.
2. Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaatenangehörige.
Anwesenheit und Sachverständige:
- Mitglieder des Deutschen Bundestages, Bundesregierung, Bundesrat und Fraktionen nahmen an der Anhörung teil.
- Sieben Sachverständige aus verschiedenen Institutionen, darunter das Max-Planck-Institut, die Europa-Universität Viadrina, das Bundesverwaltungsgericht und mehrere Universitäten, gaben ihre Expertise zu den Gesetzentwürfen ab.
Themen und Schlussfolgerungen:
Die Anhörung befasste sich mit den rechtlichen, politischen und praktischen Implikationen der vorgeschlagenen Änderungen des Grundgesetzes bezüglich des kommunalen Ausländerwahlrechts. Zentrale Punkte der Diskussion waren:
- Gleichberechtigung und Integration: Die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaatenangehörige wird als Schritt zur Stärkung der Gleichberechtigung und Integration von Ausländern in die lokale Gemeinschaft diskutiert.
- Verfassungsrechtliche Aspekte: Sachverständige prüften die verfassungsrechtlichen Grundlagen und mögliche Auswirkungen auf das Grundgesetz, wobei Bedenken hinsichtlich der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern geäußert wurden.
- Praktische Umsetzung: Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung, einschließlich der Verwaltung und Organisation von Wahlen mit ausländischen Wählern, wurden angesprochen.
- Internationale Vergleichbarkeit: Die Anhörung berücksichtigte auch internationale Vergleiche, um zu bewerten, wie andere Länder das kommunale Wahlrecht für Ausländer regeln.
Die Sachverständigen präsentierten unterschiedliche Standpunkte, von starker Unterstützung bis hin zu Bedenken hinsichtlich der Machbarkeit und potenziellen Konsequenzen. Die Anhörung bot einen wertvollen Austausch von Perspektiven und trug zur fundierten Beratung der Gesetzentwürfe im Bundestag bei.