An die Redaktionen
Nationale Bekanntmachung
26.11.2008
Wichtige Einleitung
An den Schweizer Gewässern stehen Tausende von Liegenschaften auf so genanntem Konzessionsland (aufgeschüttetes Seeland). Es gehört nicht den Nutzern – die tun nur so – sondern dem Staat, weil Seen, aufgeschützte Teile davon und ihre Ufer zum «öffentlichen Gut» gehören und somit nicht veräussert werden können. Konzessionen und Verträge sollten den Verwendungszweck, die Dauer der Nutzung und die Konzessionsabgaben regeln. Sollten, denn jahrzehntelang wurde die Vergabe von Konzessionen ohne durchschaubare Praxis gehandhabt, häufig vernachlässigt und zum Teil auch vertuscht.
Sinn der Konzessionen ist, dass bei deren Ablauf das Land wieder öffentlich nutz- und begehbar wird, also dem Volk, dem ursprünglichen Besitzer, wieder zurückgegeben wird. Die Konzessionen enthalten folgenden Passus: «Das durch diese Baute der allgemeinen Benutzung entzogene Seegebiet bleibt öffentlicher Grund». Konzessionen sind wie ein befristeter Mietvertrag zwischen dem Kanton und dem Konzessionsnehmer. Da aber die Vergabe und Formulierung von Konzessionen bisher ziemlich willkürlich und unkontrolliert gehandhabt wurde, muss man annehmen, dass es viele Grundstücknutzer an unseren Seen und Fließgewässern gibt, die längst keine gültige Konzession mehr haben und quasi gratis auf staatlichem Boden wohnen, arbeiten oder wirken.
Nach dem Buchstaben des Gesetzes müssten sie das Konzessionsland verlassen und ihre Liegenschaft (auf eigene Kosten) zurückbauen. Aber es kommt noch schlimmer. Gemeinden mit Seeanschluss sind dazu übergegangen, aktiv Konzessionsland – das dem Kanton und dem Volk gehört – an Bauwillige zu veräußern. Das ist wahrlich kein Kavaliersdelikt, sondern ein gravierender Verstoss gegen Bundesgesetz und ein himmelstürmender Betrug.
«Rives Publiques» weiß allein am Zürichsee von mehreren hunderttausend Quadratmetern Land am See, das klammheimlich – quasi per amtliche Unterschrift – von öffentlich-rechtlichem Konzessionsland in privatrechtliches Bauland umgewandelt werden soll; ohne Wissen und ohne Einbezug der Öffentlichkeit oder mit irreführenden oder falschen Informationen. «Rives Publiques» schätzt, dass in der ganzen Schweiz mehrere Millionen Quadratmeter Boden auf diese Weise dem Staat und dem Volk entwendet wurden oder noch entwendet werden könnten. Der Bund, als Gesetzgeber, hat jegliche Kontrolle über diese Vorgänge verloren.
Da dies alles im Verborgenen geschieht, und jede Einsichtnahme der Bevölkerung in Akten und Verträge möglichst verhindert wird, haben die Medien – als vierte Macht im Staat – die wichtige Aufgabe, die Öffentlichkeit über diese Missstände zu informieren. «Rives Publiques» kämpft seit mehreren Jahren an verschiedenen Fronten mit einem immensen Aufwand an Zeit und Kosten, aber letzlich in «Einzelgefechten». Während wir an einer Front kämpfen, gehen in unserem Rücken weitere Fronten auf. Unsere Rechtsanwälte sind total überlastet und unser Budget auch.
Nachstehend stellen wir einige aktuelle Beispiele vor, wie, wo und gegen wen wir kämpfen.
Medienmitteilung – Nationale Bekanntmachung
«Rives Publiques», der nationale Verein für den freien Zugang zu den Ufern der Seen und Wasserläufe der Schweiz, klagt verantwortliche Kantons- und Gemeindebehörden an, hunderttausende Quadratmeter von öffentlichem Seegebiet illegal an Private verkauft oder verschenkt zu haben oder solche Aktivitäten zu planen.
«Rives Publiques» verlangt die sofortige Erstellung und öffentlich zugängliche Archivierung von genauen Uferkarten von aufgeschüttetem Land an Seen und Fließgewässern in der ganzen Schweiz.
«Rives Publiques» verlangt, dass die eidgenössische Konzessionsverordnung zum Wasserwirtschaftsgesetz 724.211 strikte zu respektieren sei unter besonderer Beachtung, dass dieses seit dem 1. Oktober 2007 vorschreibt, dass Konzessionen ohne Befristung nachträglich zu befristen sind. Ebenso, dass Amtsfehler wie Nichtbeachtung der Gesetze, der Interessen der Mehrheit, Ausschreibungen und Abstimmungen die Gesetzesübertretungen nicht legalisieren können und «Rives Publiques» den Rückbau illegaler Bauten auf Kosten des Eigentümers verlangt.
Der «Fall» Uetikon am See ZH
Gestützt auf das im Kanton Zürich am 1. Oktober 2008 in Kraft getretene Informations- und Datenschutzgesetz (IDG), verlangt «Rives Publiques» vom Rechtsdienst des Awel des Kantons Zürich detaillierte Akten für das Areal der CU Chemie Uetikon AG, das sich auf aufgeschüttetem Konzessionsland befindet. «Rives Publiques» will in erster Linie herausfinden, wem dieses Land am See in Wirklichkeit gehört. Bis zum Inkrafttreten des IDG wurde «Rives Publiques» jede Auskunft und Akteneinsicht verweigert, auch im Rahmen einer Stimmrechtsbeschwerde.
Der «Fall» Schmerikon SG
In Schmerikon will der Betreiber eines eingestellten Kieswerkes auf aufgefülltem Seeland eine 33-Wohneinheiten-Überbauung hinstellen. Dies zum Teil unter Missachtung des gültigen Seeabstandes von 25 Metern und mit erneuten Seeaufschüttungen zum privaten Baulandgewinn, im Widerspruch zu § 26. der Konzessionsverordnung zum Wasserwirtschaftsgesetz. «Rives Publiques» hat davon erfahren und schaltete sich ein. Nach wochenlanger vehementer Auskunfts- und Aktenverweigerung der Gemeinde Schmerikon (Grundbuchamt) wie auch der Baudirektion des Kantons St. Gallen, fand ein Mitglied der «Interessengruppe Zukunft Schmerikon» im Staatsarchiv des Kantons St. Gallen die Kaufverträge für Teile des erwähnten Seelandes, unterzeichnet von Kanton und der damaligen Käuferschaft.